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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17   

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https://dejure.org/2018,21933
LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17 (https://dejure.org/2018,21933)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2018 - 2 Sa 404/17 (https://dejure.org/2018,21933)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2018 - 2 Sa 404/17 (https://dejure.org/2018,21933)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Dies werde auch auf die Entscheidung "Bollacke" des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2014 - C-118/13 - gestützt, nach der der Urlaubsanspruch auch durch den Tod des Arbeitnehmers nicht untergehe.

    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2014 - C-118/13 - ("Bollacke") betrifft die hier nicht einschlägige Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt ( BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 14, AP BUrlG § 7 Nr. 72 ).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden ( BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16, AP BUrlG § 7 Nr. 72 ).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Sind weitere Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruchs auf eine Sonderzahlung nicht vereinbart, spricht dies dafür, dass die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird und nicht von weiteren Anspruchsvoraussetzungen, wie dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag, abhängig ist ( BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 408/02 - Rn. 25, juris ).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Das Bedürfnis nach urlaubsgemäßer Erholung verringert sich auch, je mehr sich der zeitliche Abstand zum Entstehungsjahr des Urlaubs vergrößert ( BAG 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 41, NZA 2012, 1216 ).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    b) Auf die Frage, ob der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer ggf. auch ohne Antrag den Urlaub zu gewähren hat ( vgl. hierzu LAG München 06. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - juris und nachgehend BAG, EuGH-Vorlage vom 13. Dezember 2016, 9 AZR 541/15 (A) ), kommt es im Streitfall nicht an, weil eine Urlaubserteilung aufgrund der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin seit Mai 2014 nicht möglich war und die Beklagte deshalb die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat.
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Vielmehr wurde ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten (gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts) auch vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. November 2011 - C-214/10 - als unionsrechtskonform gebilligt.
  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    b) Auf die Frage, ob der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer ggf. auch ohne Antrag den Urlaub zu gewähren hat ( vgl. hierzu LAG München 06. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - juris und nachgehend BAG, EuGH-Vorlage vom 13. Dezember 2016, 9 AZR 541/15 (A) ), kommt es im Streitfall nicht an, weil eine Urlaubserteilung aufgrund der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin seit Mai 2014 nicht möglich war und die Beklagte deshalb die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat.
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
    Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird ( BGH 04. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 56, NJW-RR 2014, 492; Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 520 Rn. 25 ).
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